Die Schulordnung
WIR
… Schülerinnen und Schüler
kommen in die Schule, um zu lernen und um selbständig und verantwortlich handelnde Menschen zu werden.
… Lehrerinnen und Lehrer
setzen unser fachliches Können und unsere menschlichen Qualitäten dafür ein, den Schülerinnen und Schülern Wissen, Arbeitstechniken und die Fähigkeit zum Miteinander zu vermitteln.
… Eltern
unterstützen die Arbeit der Schule. Wir halten unsere Kinder an, zu lernen und die Regeln zu beachten, und wir sorgen für günstige Lernvoraussetzungen.
Inhalte
der Schulordnung
VIII. Maßnahmenkatalog bei Verstößen gegen die Schulregeln und die Schulordnung
I.
Der Umgang miteinander
Unser Ziel ist es, dass alle am Schulleben beteiligten Personen gern zur Schule kommen. Das ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches und angstfreies Lernen und Unterrichten. Dazu ist es wichtig, dass wir alle respektvoll und freundlich miteinander umgehen und uns in unserer Schulgemeinschaft für Gerechtigkeit, Zusammenhalt und Mitverantwortung aktiv einsetzen. Das bedeutet:
- Alle dürfen Gleichbehandlung erwarten. Dabei wird auf besondere Situationen jeweils Rücksicht genommen.
- Zusammenhalt erfordert gegenseitigen Respekt und gegenseitige Unterstützung von Schülerinnen / Schülern, Eltern und Lehrerinnen / Lehrern.
- Für die Erreichung der gemeinsamen Ziele einer Schule sind alle mitverantwortlich. Das Prinzip der Verantwortung verlangt von allen, ihr Handeln zu bedenken und dafür einzustehen.
Um sein Handeln zu überprüfen, hilft folgende Regel:
„Behandle alle anderen Menschen so, wie du selbst gerne behandelt werden willst.“
Auf dieser Grundlage berücksichtigen wir beispielhaft folgendes Handeln in unserem Schulalltag:
Wir begegnen einander freundlich und hilfsbereit.
Wir nehmen Rücksicht aufeinander: dazu gehört zum Beispiel, andere zu grüßen oder ihnen die Tür aufzuhalten. Dazu gehört auch, Treppen und Türen für andere freizuhalten.
Wir drängeln und schubsen nicht - insbesondere nicht an den Türen und auf den Treppen.
Wir vermeiden, andere und uns selbst zu gefährden. Wir achten darauf, niemanden zu verletzen. Deshalb ist es verboten, gefährliche Gegenstände mit in die Schule zu bringen!
Meinungsverschiedenheiten, Missverständnisse und Streit kommen im Umgang miteinander immer wieder vor. Wir haben die Aufgabe zu lernen, damit angemessen umzugehen. Aus diesem Grund lösen wir Streitigkeiten niemals mit Gewalt: weder körperlich noch seelisch in Form von Beleidigungen und Mobbing, sondern durch offene persönliche Gespräche mit den Betroffenen. Dazu nehmen wir auch die vermittelnde Hilfe am Streit Unbeteiligter in Anspruch. Viele Streitigkeiten lassen sich durch ein Gespräch mit unbeteiligten Mitschülerinnen und Mitschülern lösen. Besondere Hilfestellung können die Klassenpaten und ausgebildeten Konfliktlotsen leisten. Auch bei dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin, den
StufenkoordinatorInnen, den SV-Lehrkräften und der Beratungslehrkraft finden Schülerinnen und Schüler Beratung und Hilfe in Konfliktsituationen.
Wir alle achten darauf, ob jemand Unterstützung braucht.
Wir schauen nicht weg, wenn wir Ungerechtigkeiten oder Streitigkeiten bemerken, sondern bemühen uns, auszugleichen und zu vermitteln.
Wir sind uns bewusst, dass unser Verhalten von anderen zum Vorbild genommen werden kann.
Wichtige Regeln in unseren Klassen helfen, unser Miteinander zu stärken:
- Ich gehe höflich und freundlich mit meinen Mitschülerinnen und Lehrerinnen um.
- Ich begegne meinen Mitschülerinnen offen und tolerant und behandele sie mit Respekt.
- Ich lache niemanden aus und beleidige niemanden.
- Ich löse Konflikte friedlich.
- Ich höre meinen MitschülerInnen und meinen LehrerInnen aufmerksam zu und beteilige mich selbst aktiv am Unterricht.
- Ich zeige ruhig auf, wenn ich etwas sagen möchte.
- Ich störe die anderen nicht bei der Arbeit und lenke sie nicht vom Unterricht ab.
- Ich helfe meinen MitschülerInnen, wenn sie Schwierigkeiten haben.
- Ich achte darauf, keine Umgangssprache und keine Schimpfwörter zu verwenden.
- Ich helfe mit, das Klassenzimmer in Ordnung zu halten und erledige meine Klassendienste.
Wir begegnen uns selbst und anderen gegenüber mit Respekt. Ausdruck dieses Respekts ist auch unsere Kleidung. Das bedeutet, dass wir uns in der Schule gepflegt und dem Anlass entsprechend kleiden.
Wir tragen im Sportunterricht Sportkleidung und wechseln diese vor und nach dem Sport. Unsere Kleidung ist frei von Aufdrucken, die Rassismus, Sexismus, Drogen oder Gewalt verherrlichen. Wir kleiden uns nicht zu freizügig, tragen keinen zu tiefen Ausschnitt und achten darauf, dass unsere Unterwäsche stets verdeckt bleibt.
II.
Das Verhalten im Unterricht
Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht. Sollte es zu Verspätungen kommen, werden diese über UNTIS registriert.
Wir verhalten uns im Klassenraum ruhig, auch wenn keine Lehrkraft anwesend ist. Bei 10minütiger Verspätung der Lehrkraft informieren die Klassensprecher*innen das Sekretariat.
Wir achten darauf, die Pausenzeiten für Toilettengänge zu nutzen. Wir hinterlassen die Toilettenräume sauber und melden eventuelle Verschmutzungen der Toilette der unterrichtenden Lehrkraft.
Wir erscheinen vorbereitet mit Hausaufgaben und Materialien zum Unterricht. Sollte ich mein Material oder die Hausaufgaben vergessen haben, informiere ich zu Beginn des Unterrichts die Lehrkraft.
Wir nutzen die Pausen zum Essen und Trinken. Darüber hinaus ist das Trinken im Unterricht erlaubt, solange es den Unterricht nicht stört. In Fachräumen ist Essen und Trinken nicht erlaubt. Wir trinken gesunde Getränke, wie z.B. Wasser, und verwenden im Unterricht verschließbare Behältnisse (keine Glasflaschen).
Wir hören in den Vertretungsstunden keine Musik.
Wir halten die allgemeinen Verhaltensregeln und Umgangsformen der Schulordnung auch an außerschulischen Lernorten ein. Zudem beachten wir die Regeln und Hausordnungen der jeweiligen Institution, z.B. Schwimmbad, Heidhof, Museum, Landtag Düsseldorf.
Wir halten uns an die Handy- und iPad-Regelungen im Unterricht (siehe Handy- und iPad- Regeln im Anhang). Diese können durch die Lehrkraft ausgeweitet oder eingeschränkt werden.
III.
Das Verhalten während der Pausen
Wir brauchen die Pausen, um uns zu erholen. Auch in den Pausen ist unser Verhalten durch Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft geprägt. Die Klassen- und Fachräume werden nach Beendigung der Unterrichtsstunde abgeschlossen.
Wir verbringen die Pausen auf dem Schulgelände. Nur Schülerinnen und Schüler der Sek. II dürfen das Gelände verlassen.
Zum Pausenbereich in den großen Pausen zählen:
- Der Pausenhof zwischen dem A- und B-Gebäude
- Die Anlage vor dem B-Gebäude bis zum Bürgersteig an der Gustav-Ohm-Straße und bis zur Turnhalle
- Das Foyer im A und B-Gebäude
- Zusätzliche Aufenthaltsbereiche für die Sekundarstufe II: Mensa inklusive Außenterrasse und Raum B 037
Die Toiletten, die Fahrradkeller und weitere Teile der Gebäude (z.B. Flure) sind keine Aufenthaltsräume.
Schülerinnen und Schülern aus der Sekundarstufe I ist es in den Pausen verboten, die Mensa zum Aufenthalt zu nutzen. Nur Schülerinnen und Schülern, die nach dem Unterricht ein warmes Mittagessen zu sich nehmen, ist die Nutzung der Sitzmöglichkeiten in der Mensa erlaubt.
Wir respektieren die Begrenzungen des Schulgeländes und die besondere Zuordnung einzelner Bereiche, wie z.B. Spiel- und Sportbereiche.
Wir achten bei den Pausenaktivitäten stets darauf, dass niemand beeinträchtigt oder gar verletzt wird, z.B. durch Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen.
Wir benutzen beim Ballspielen auf dem Pausenhof sowie auf den Wiesen und auch im eingegrenzten Ballspielbereich nur sog. Softbälle. Beim Fußballspielen im „Käfig“ (vor der Turnhalle) sind Lederbälle erlaubt. Ballspiele auf der Wiese vor den Parkplätzen sind verboten.
Wir nehmen bei der Benutzung der Spielgeräte auf dem Schulhof Rücksicht aufeinander.
Wir achten in der Mensa und am Kiosk aufeinander, indem wir nicht drängeln, sondern warten, bis wir an der Reihe sind.
Wir verhalten uns während der Fünf-Minuten-Pausen ruhig (kein Toben im Unterrichtsraum und auf den Fluren) und nutzen die Zeit ggf. zum Wechseln der Unterrichtsräume.
Wir beachten in den Pausen die Handyordnung des HHG.
IV.
Der Umgang mit schulischen Einrichtungen und privatem Eigentum
Eine gepflegte Umgebung trägt sehr viel zu einer positiven (Schul-) Atmosphäre und zum Wohlgefühl aller im Lebensraum Schule bei. Wir als Mitglied der Schulgemeinschaft hier am HHG sind dafür mitverantwortlich.
Wir gehen mit schulischem Eigentum ordentlich und respektvoll um (z.B. Bücher, Computer, Toiletten, Klassenräume, etc.). Wir behandeln das Schulgebäude mit seiner Einrichtung und die uns anvertrauten Arbeitsmaterialien sorgsam.
Wir hinterlassen unsere Unterrichtsräume ordentlich und verunreinigen diese nicht. Ein Klassendienst unterstützt uns bei der Umsetzung. Ungewollte und selbst verursachte Verschmutzungen beseitigen wir nach Möglichkeit sofort. Falls das nicht möglich sein sollte, informieren wir die verantwortliche Lehrperson oder den Hausmeister. Auch Beschädigungen melden wir umgehend.
Nach Schluss der jeweiligen Unterrichtsstunde und insbesondere am Ende des Unterrichtstages räumen wir die Unterrichtsräume auf, stellen die Stühle hoch, die eventuell veränderte Tischordnung stellen wir in die ursprüngliche Form zurück, fegen den Klassenraum, reinigen ggf. die Tafel und schließen die Fenster. Spätestens zum Ende der Schulwoche leeren wir die gelben und blauen Mülleimer.
Wir achten bei der Entsorgung unserer Abfälle auf eine korrekte Mülltrennung (Rest-, Papier- und Verpackungsmüll).
Wir achten darauf, die Toilettenräume sauber zu hinterlassen. Verschmutzungen melden wir umgehend. Mutwillige Verschmutzungen und Zerstörungen sind kein Spaß, sondern schädigen uns alle.
Für die Sauberhaltung des Schulgeländes ist zunächst jeder selbst verantwortlich. Dennoch entstandene Abfälle beseitigen wir mit Hilfe eines Hofdienstes, für den jede Klasse einen Dienstplan erstellt (Rotationsprinzip).
Wir gehen auch mit privatem Eigentum achtsam um. Alle haben das Recht, mit vollständigem und unbeschädigtem Eigentum nach Schulschluss wieder nach Hause zu gehen. Das Mitbringen von Wertgegenständen erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Schule übernimmt keine Haftung; die Versicherung der Stadt erstattet keinen Verlust. Für untereinander verursachte Beschädigungen und Verschmutzungen wird die Haftung privat durch die verursachende(n) Person(en) übernommen.
V.
Bertreten des Schulgeländes
Wir möchten die Schülerinnen und Schüler zur Selbständigkeit erziehen. Daher bitten wir alle Erziehungsberechtigten darum, die Kinder bei der Ankunft oder bei der Abholung nicht auf das Schulgelände zu begleiten.
Wir möchten aus Sicherheitsgründen im Blick haben, wer sich auf dem Schulgelände aufhält und im Gebäude ein- und ausgeht. Daher ist es schulfremden Personen verboten, unangemeldet das Schulgebäude oder Schulgelände zu betreten. Wenn ein Termin mit dem Sekretariat oder den Lehrkräften vereinbart wurde, ist der Zutritt gestattet.
VI.
Unsere Fahrzeuge
Auch bei der An- und Abfahrt gelten unsere Prinzipien der Verantwortung füreinander und der Rücksichtnahme aufeinander.
Wir alle benutzen unsere Fahrzeuge rücksichtsvoll und stellen sie so ab, dass niemand behindert oder gefährdet werden kann.
Wir stellen die Fahrräder und E-Scooter nur in dem Fahrradkellern oder an den Fahrradständern ab. Die Gehwege bleiben in jedem Fall frei. Wir fahren nur auf den dafür vorgesehenen Wegen, nicht im Fußgängerbereich oder über den Rasen. Auf den Rampen zum Fahrradkeller schieben wir die Fahrzeuge.
Wir parken die Autos nur in den markierten Parkboxen, wobei wir auf Platz sparendes Parken achten. Roller und Motorräder stellen wir auf der vorgesehenen Fläche an der Gustav-Ohm- Straße ab. Der untere Parkplatz ist ausschließlich dem Personal der Schule vorbehalten.
Wir möchten gewährleisten, dass wir alle sicher zur Schule kommen und niemand verletzt wird. Wir lassen uns in der Gustav-Ohm-Straße und insbesondere vor dem Schulgelände sowie der Busspur nicht mit dem PKW der Erziehungsberechtigen absetzen. Wir nutzen hierfür die eingerichteten Hol- und Bringzonen an der Parkstraße (Jahnstadion) bzw. der Hans-Böckler- Straße. Wir beachten, dass für die Gustav-Ohm-Straße als Fahrradstraße besondere verkehrsrechtliche Regelungen gelten.
VII.
Schwerwiegende Verstöße
Wir sind eine rauchfreie Schule. Bei allen Schulveranstaltungen auf dem gesamten Schulgelände oder im Gebäude ist das Rauchen untersagt. Dies betrifft auch E-Zigaretten und andere Formen des Rauchens. Volljährige Schülerinnen und Schüler, die außerhalb des Schulgeländes rauchen, haben den von ihnen genutzten Bereich sauber zu hinterlassen.
Wir sind eine alkoholfreie Schule. Der Konsum alkoholischer Getränke jeglicher Form ist Schülerinnen und Schülern innerhalb des Schulgeländes sowie bei schulischen Veranstaltungen untersagt. Über einen begrenzten Ausschank alkoholhaltiger Getränke im Zusammenhang mit besonderen Veranstaltungen (z.B. Abiturfeier) entscheidet die Schulleitung.
Wir sind eine drogenfreie Schule. Das Mitführen und Konsumieren von Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände ausnahmslos verboten. Auch die Teillegalisierung von Cannabis ändert an dieser rechtlichen Grundlage nichts. Auch volljährigen Schülerinnen und Schüler, die kleine Mengen Cannabis in ihren Taschen mitführen, ist der Konsum in der Schule untersagt.
Wir sind eine gewaltfreie Schule. Der Besitz, Gebrauch oder die Weitergabe von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen und anderer gefährlicher Gegenstände, wie Messer, Spraydosen, Feuerwerkskörper oder Laserpointer, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Scheren und andere spitze Gegenstände, die für den Fachunterricht benötigt werden, dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Auch Texte und Fotos mit Gewalt verherrlichenden, pornografischen oder rassistischen Inhalten sind untersagt. Niemand hat das Recht, jemanden zu bedrohen, zu verletzen oder sich am Eigentum anderer zu vergreifen bzw. mutwillig Eigentum der Schule zu beschädigen.
VIII.
Maßnahmenkatalog bei Verstößen gegen die Schulregeln und die Schulordnung
Die aufgeführten Maßnahmen sollten in der Regel zeitnah durchgeführt werden.
Individuelle Regelungen sollten nach Überprüfung der entsprechenden Situation nicht ausgeschlossen sein.
Wer eine Maßnahme ausspricht, ist verantwortlich für die konsequente Durchsetzung.
IV.
Nachwort des Schulleiters
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern, Kolleginnen und Kollegen!
Eine Gemeinschaft lebt von gemeinsamen Zielen, Überzeugungen und Vereinbarungen. Nur wenn Vereinbarungen und Regeln über das Leben miteinander und den Umgang untereinander gemeinsam gefunden, formuliert und umgesetzt werden, stehen diese auf einer tragfähigen Basis. Dann stützen und fördern sie die Gemeinschaft.
Im vergangenen Schuljahr wurde unsere Schulordnung im Rahmen der Arbeiten am Schulprogramm unserer Schule überarbeitet. Auf der Grundlage der Erfahrungen mit der bisher gültigen Schulordnung sind Abschnitte neu und klarer formuliert worden. Allen, die daran beteiligt waren, danke ich für die engagierte Arbeit.
Diese überarbeitete Schulordnung ist gültig mit Beginn des Schuljahres 2025/2026. Wir alle werden mit dieser überarbeiteten Schulordnung Erfahrungen machen. Jeder ist aufgefordert, Verbesserungsvorschläge einzubringen oder auf Unstimmigkeiten und Fehlendes aufmerksam zu machen.
Bottrop im August 2025
T. Mattheis, OstD
